Schulkostenermäßigung
Anmeldung
In 3 Schritten zur Musikschulanmeldung: 1. Anmeldung, 2. Zustimmungserklärung und 3. MusikschülerInnenförderantrag vollständig ausfüllen, unterschreiben und in der Musikschuldirektion abgeben...
MusikschuelerInnenförderung
3. Ansuchen für die MusikschuelerInnenförderung 2020/2021
Die Förderung erhalten alle SchülerInnen, wenn er/sie nach dem 09.09.1994 geboren ist und Hauptfachunterricht (samt Ergänzungsfachunterricht) bzw. Kursfachunterricht besucht. Die Förderung wird vom Land Steiermark unmittelbar an den Musikschulerhalter (Gemeinde) ausgezahlt, welcher die Förderung in Form von Unterricht an Sie weitergibt. Damit ist Ihr Musikschulbeitrag so niedrig wie gewohnt.