Tarife
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MusikschuelerInnenförderung
3. Ansuchen für die MusikschuuelerInnen Förderung 2022/2023>>
Die Förderung erhalten alle SchülerInnen, wenn er/sie nach dem 12.09.1998 geboren ist und Hauptfachunterricht (samt Ergänzungsfachunterricht) bzw. Kursfachunterricht besucht. Die Förderung wird vom Land Steiermark unmittelbar an den Musikschulerhalter (Gemeinde) ausgezahlt, welcher die Förderung in Form von Unterricht an Sie weitergibt. Damit ist Ihr Musikschulbeitrag so niedrig wie gewohnt.